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SPRUCH DES JAHRES

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andre packt sie an und handelt.

Dante Alighieri

SPRUCH DER WOCHE

Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt, desto verrückter sind seine Gesetze.

 

Cicero

 

LUSTIGES

Quelle: Aus dem umgestülpten Papierkorb der Weltpresse (1977)

New York - Um einen schmerzhaften Zahn loszuwerden, band Rangiermeister Roy Floyd einen festen Zwirnsfaden an den letzten Wagen eines Zuges. Als die Lokomotive anfuhr, wurde Floyd zu Boden gerissen. Dabei brach er sich den Arm und büßte drei Zähne ein. Der schmerzende Zahn blieb allerdings unbeschädigt.

Die Lehmänner
Die Lehmänner

Geschichte des gothaischen Landes (1868)

(alles, was mit Ohrdruf und der Umgebung im Zusammenhang steht)

Geschichte des gothaischen Landes

von August Beck,

herzoglich Sachsen-Coburg-Goth. Archivrathe, Vorstande des Haus- und Staatsarchivs, Bibliothekar und Vorstande des Münzcabinets zu Gotha, Ritter des herzogl. Sachs. Ernestin. Hausordens, Ritter des großherzogl. Sachs.-Weimar. Falkenordens, Mitgliede mehrerer historischen Vereine

Band I.

Geschichte der Regenten.

Gotha, Verlag von G. F. Thienemann's Hofbuchhandlung. 1868,

 

Erster Zeitraum. Aelteste Geschichte Thüringens bis zum Auftreten Ludwig's des Bärtigen, *— 1036.

 

Seiten 11-18

 

In Thüringen wurde das erste Kloster an der Ohra, da, wo jetzt die Stadt Ohrdruf steht, gegründet. Die Gegend war noch unfreundlich und menschenleer, als Bonifacius dahin kam und sein Zelt aufschlagen ließ, um hier zu übernachten. In der Nacht hatte er, wie die Sage meldet, eine Vision, worauf er am folgenden Tage eine Messe feierte. Zu solchem Zweck führte er tragbare Altäre und Meßgeräthe mit sich. Er faßte den Entschluß, an dieser Stelle ein Kloster zu stiften. Von dem Besitzer der Gegend, Hugo dem Aelteren, erhielt er auf seine Bitte die Erlaubniß dazu.

Bonifacius ließ Bäume und Gesträuche ausrotten und den Grund zu einer dem Erzengel Michael geweihten Zelle legen, die er mit Benedictinermönchen besetzte und dem Kloster Fritzlar einverleibte. Die Benedictinerklöster wurden, wie das zu Ordorp, gewöhnlich in einsamen, dicht bewaldeten Gegenden gegründet. So stiftete Bonifacius sein Lieblingskloster zu Fulda auch in einer Wildniß. Um die neue Stiftung in Aufnahme zu bringen, übergab er sie dem Angelsachsen Wigbert, der im Jahre 747 als Abt zu Fritzlar starb. Mit den Klöstern waren zugleich Schulen, sowohl für Mönche als auch für Weltliche, verbunden, und die zu Fritzlar und zu Ohrdruf gehören zu den ältesten.

Was die Zeit der Stiftung anbetrifft, so muß sie vor 732 fallen, weil Wigbert in diesem Jahre von Bonifacius als Abt nach Fritzlar berufen wurde und vorausgesetzt werden kann, daß er doch wohl einige Jahre vorher in Ohrdruf gelebt habe. Am wahrscheinlichsten fällt die Gründung zwischen 724 und 727.

Ob mit dem Kloster auch zugleich eine Kirche erbaut worden ist, das läßt sich nicht nachweisen. Der älteste Biograph des Bonifacius, Willibald (U 781), erwähnt nichts von einer Kirche. Er sagt: „Als die Menge der Gläubigen allmählich erstarkte, mehrte sich auch die Zahl der Verkündiger. Da wurden plötzlich Kirchen in Stand gesetzt, auch wurde an einer Stelle, welche Ordorp heißt, ein Kloster errichtet und mit Knechten Gottes, frommen Mönchen, besetzt, die nach apostolischer Weise mit der Arbeit ihrer Hände Nahrung und Kleidung erwarben."

Ebenso sagt Othlo (1050—1090), der zweite Lebensbeschreiber des Bonifacius: „Als der Ruf seines Predigens sich überallhin verbreitete und die Menge der Gläubigen angewachsen war, wurden Kirchen hergestellt (instaurantur) und Klöster gebaut. Da wurde auch, als sich eine Anzahl von Dienern Gottes gesammelt hatte, ein Kloster an dem Orte gebaut, welcher Ordorf genannt wird, zu Ehren des heiligen Michael, des Erzengels. Diese alle lebten nach apostolischer Weise und erwarben durch eigene Arbeit Nahrung und Kleidung."

Ein Presbyter aus Mainz, welcher früher als Othlo schrieb, gibt zu Willibald's Biographie noch folgenden Zusatz: „Einst, als der Gottesmann predigend und taufend von Mainz aus in die östlichen Gegenden (Austrasien) und nach Thüringen kam, gelangte er in ein liebliches Gefilde und an einen Fluß, der freundliche Ufer bespülte. Hier ließ er, um zu übernachten, die Zelte aufschlagen. In derselben Nacht umleuchtete himmlische Klarheit sein Lager und er ward der Zuspräche eines Engels gewürdigt, weshalb er auch diese Stätte und die Kirche dem heiligen Engel weihte. Am anderen Morgen nach vollbrachter feierlicher Messe befahl er, daß der Tisch bereitet und Speise aufgetragen werde. Auf die Antwort des Dieners, daß keine Speise, die er genießen könne, vorhanden sei, erwiederte er: Sollte der Gott, der die Menge des Volkes in der Wüste vierzig Jahre mit Manna speiste, mir, seinem geringsten Diener, nicht Erquickung für einen Tag gewähren? Der Tisch ward bereitet, das Gebet zum Lobe Gottes gesprochen, siehe, da kam ein Vogel im Fluge (aliger volando) daher, der trug eine Forelle (unam trutam), genügend zur Erquickung für einen Tag, und ließ sie aus den Fängen (unguidus) vor dem Tische zur Erde fallen. Unter Dank gegen Gott ward sie aufgehoben, gebraten und feierlich aufgetragen.“

Ganz ähnlich erzählt Othlo diese Sage und fährt dann fort: „Seine angefangene Reise fortsetzend und Thüringen durchwandernd, forschte Bonifacius sorgfältig, wem der Ort gehöre, wo er eine solche Erscheinung gehabt hatte, und als er erfuhr, daß Hugo, der Aeltere genannt, Besitzer jener Gegend sei, bat er ihn, sie ihm zu überlassen. Jener gewährte die Bitte und war der erste unter allen Thüringern, welcher dem ehrwürdigen Vorsteher (praesuIi) sein Erbe übergab. Darauf haben ihm auch Albolt und mehrere Andere ihre an jenen Ort grenzenden Güter übergeben. Als nun Bonifacius diese erhalten hatte, kehrte er zurück und ließ an jener Stätte das Gesträuch ausrotten und das Land urbar machen und auf den gelegten Grund eine Kirche aufbauen."

Bevor aber das Kloster zu Ohrdruf von Bonifacius gegründet wurde, war von ihm schon auf dem Altenberge bei Georgenthal eine kleine Kirche, die sogenannte Sanct Johanniskirche, erbaut worden. Sie gilt als die erste Kirche, welche in Thüringen gegründet wurde. Wenn auch neuerdings ein Ohrdrufer, der Kirchenrath und Schuldirector Chr. Fr. Krügelstein, sich bemüht hat, die Glaubwürdigkeit dieser Thatsache in Zweifel zu ziehen, und seiner Vaterstadt Ohrdruf die Ehre zuwenden will, die erste thüringische Kirche besessen zu haben: so sind doch hinlängliche Gründe vorhanden, die frühere Ansicht von der Gründung der ersten christlichen Kirche auf dem Altenberge aufrecht zu erhalten.

Die erste Nachricht über die Kirche auf dem Altenberge findet sich in der „Düringischen Chronik des Johann Rothe (Rohte)“, wo die Worte also lauten: ,,Allso man zalte noch Cristus gebort 724 jar, do qwam sente Bonifacius zu dem ersten ynn Doryngen, unde seyne wonunge die was yn dem walde zu dem alden berge bey Jorgental. Do buweteher eynn cleynes kircheleyn unde eyn huss doran. Do toten ym die kraen allso vil unge,achs, das her got badt, das her on gebote vonn der stat zu wichen. Do wichen sie von dannen zu stundt unde seder qwam ir nye keyne uf dieselben kirchen, die nu grosser gemacht ist. Disse kirche ist die erste unde die edelste pfarkirche die yn gantz Dorynger lande irgen leit. …. In dem jare darnach qwam her zu ordorff yn Doryngen unde buwete do eynn monster ynn sente Michels ere. Do erscheyn ym der engel gotis des nachtis unde troste on. In den gezeiten was eynn irbar man gesessen under den graven von Kefernbergk der hiess Hugk der alde, der wqart zu dem alden berge getouft ende her was ouch der erste der erpliche guter do sente Bonifacius gap, das was das erbe umb Ordorf."

Den Bau eines „kleinen Kirchleins und eines Hauses dabei" bestätigt weiter die Schlorff'sche Chronik. Ebenso sagt das Chronicon ecclesiasticum des Nicolaus von Siegen: Bonifacius kam nach Thüringen ad vallem quandam, nunc autem vallis S. Georgii, ubi egregia abbacia ordinis Cisterciensium habetur, nuncupatam; ubi edificata ecclesia [doch wohl zu Altenberge], deinde mox Ordorff, ubi S. Michael ei apparuit.

Die Haupteinwendungen, welche gegen die Annahme gemacht worden sind, daß Bonifacius eine kleine Kirche auf dem Alten berge gegründet habe, laufen auf Folgendes hinaus:

  1. Weder sein Zeitgenosse und Biograph Willibald, noch der dreihundert Jahre später lebende Othlo (welcher Willibald's Werk, hauptsächlich durch Wundersagen, erweiterte) nennen die Johanniskirche zu Altenberge.

Dagegen muß bemerklich gemacht werden, daß der Thaten des Bonifacius in Thüringen in jenen Lebensbeschreibungen nur kärglich gedacht wird und daß z. B. von Willibald die Stiftung des Klosters Fulda nicht erwähnt ist. Die von Bonifacius erbauten Kirchen werden von jenen nur erwähnt, wenn sie zugleich mit einem Kloster, wie bei Ohrdruf, Amöneburg, Buraburg, Fritzlar, Hersfeld, oder mit einem Bisthume, wie bei Erfurt, verbunden sind.

  1. Johannes Rothe, welcher die Nachricht von der Kirche zu Altenberge zuerst bringt, schrieb seine Thüringer Chronik 700 Jahre nach Bonifacius (1433) und ist kein glaubwürdiger Mann.

Wenn auch nicht geleugnet werden kann, daß Rothe Manches erzählt hat, was fabelhaft oder selbst unrichtig ist, namentlich in Bezug auf die Zeitrechnung, so ist darum doch noch nicht Alles unwahr. Gerade die Erzählung von der Gründung der kleinen Kirche zu Altenberge hat durchaus nichts Unglaubhaftes oder Fabelhaftes, und es liegt kein vernünftiger Grund vor, daß Rothe die einfache Thatsache erdacht habe. Woher er sie hatte? Dem Eisenacher Mönche standen nicht bloß die älteren Schriften zu Gebote, welche er in Eisenach fand, sondern er benutzte auch die reiche und werthvolle Bibliothek des Klosters zu Reinhardsbrunn, welche später verbrannt ist. Michelsen nennt in der Zeitschrift für thüringische Alterthumskunde (Jena 1854, I, 77) die Rohte'sche Chronik „die gewichtigste aller thüringischen Chroniken des Mittelalters; sie bildet recht eigentlich den Mittelpunkt unserer chronistischen Literatur; sie ist die wahre Landeschronik".

  1. Wie reimt sich Rothe's Behauptung, daß Bonifacius vorher schon zu Altenberge eine Kirche und ein Haus daneben erbaut habe, mit der Nachricht, daß Hugo der Erste gewesen, der ihm Grund und Boden als Eigenthum überließ? Hat Bonifacius zu Altenberge früher als zu Ohrdruf gebaut, so ist Hugo auch nicht der Erste, der ihm sein Eigenthum überlassen hat.

Während der Grund und Boden, auf welchem die Johanniskirche erbaut war, von Bonifacius vielleicht durch Kauf hatte erworben werden müssen, war Hugo der Erste, welcher nach seiner Taufe erbliche Güter bei Ohrdruf schenkte.

  1. Es ist nicht einzusehen, weshalb Bonifacius ein kleines Kirchlein — nur 18 Fuß lang und 12 breit — in dieser einsamen Gegend und auf so unbequemer Höhe gebaut habe.

Wenn auch damals die Dörfer Altenberge, Catterfeld und andere noch nicht vorhanden waren, so war doch die Gegend von Einwohnern nicht ganz und gar entblößt, sondern hier und da hatten Einzelne sich angebaut. Die Johanniskirche wurde für die zerstreut wohnenden Waldbewohner als Andachtshaus und Taufkapelle benutzt. Darum ward das Kirchlein auch dem Täufer Johannes geweiht und auf weithin sichtbarer Höhe gebaut, vielleicht auf der Stelle eines Götzenaltars. Das Klima aber nöthigte, zu gleich neben der Kapelle ein Haus für Bonifacius zu bauen, weil unter bloßen Zelten, wie er an der Ohra es that, zuzubringen, in der rauheren Jahreszeit nicht wohl möglich war.

Gegen die Ansicht, daß Bonifacius in Ohrdruf die erste Kirche in Thüringen (die Michaeliskirche) gegründet habe, spricht nicht allein, daß Othlo es sicher angemerkt haben würde, wenn er diese Nachricht gefunden hätte, sondern auch der Umstand, daß die ältesten Biographen des Bonifacius erzählen, um das Jahr 724 seien viele Kirchen neu erbaut und wieder hergestellt worden.

Die Michaeliskirche zu Ohrdruf war eine von den vielen Kirchen, aber nicht die erste. Das Kloster zu Ohrdruf wurde, wie es ausdrücklich heißt, erst angelegt, „als die Menge der Gläubigen zu genommen hatte". Hatten denn diese Gläubigen kein Kirchlein, wo sie getauft worden waren und wo sie ihre Andacht verrichten konnten? Und würde nicht Hugo der Aeltere, statt in der Johanniskirche, vielmehr in der Ohrdrufer getauft worden sein, wenn damals schon eine solche bestanden hätte?

Zu dem Allem kommt noch ein gewichtiger Umstand hinzu, welcher die hier aufgestellte Behauptung noch mehr bestärkt. Es ist nämlich mehr als wahrscheinlich, daß Bonifacius, ehe er das Kloster zu Ohrdruf gründete, sich in der Gegend von Georgenthal aufgehalten hat. Die Gegend von Georgenthal bis nach dem Alten berge hieß aber damals, auch noch im zwölften Jahr hunderte, Asolverode. Dieser Name deutet auf den Besitzer jener Gegend, vielleicht den ersten Anbauer dieses Landstrichs, Asolf, hin, und die Endung „rode" bezeichnet einen Ort, an welchem Bäume ausgerodet und das Land urbar gemacht worden ist. Unter den Empfehlungsschreiben nun, welche der römische Bischof Gregor II. an die vornehmen Thüringer (viros magnificos) richtete (723) und welche Bonifacius aus Rom mitbrachte, war auch Asolf (neben Godolaus, Wilarius, Cuntharius, Albold) mit genannt, und es ist die größte Wahrscheinlichkeit, daß dieser Asolf zur Gründung einer Kirche in seinem Bezirke (auf dem Altenberge) dem Bonifacius früher Gelegenheit gegeben hat, als Hugo der Aeltere, welcher erst 724 mit ihm bekannt wurde.

Endlich dürfte es nun wohl auch in's Gewicht fallen, daß die im Volke lebende Tradition von jeher die Johanniskirche zu Altenberge als die älteste in Thüringen bezeichnet hat und daß sie seit Jahrhunderten, trotz ihrer Kleinheit, von Bischöfen, Grafen und vom Volke ausgezeichnet und unterstützt worden ist. Eine uralte Sage geht, daß man schon in frühester Zeit die Johanniskirche wegen ihrer höchst unbequemen Lage in das Thal zu versetzen gedachte; aber es mißlang, denn jeden Morgen waren die Baumaterialien, welche man am vorhergehenden Tage von oben herab in das Thal getragen hatte, wieder in bester Ordnung auf dem Kirchlein. Diese Legende zeugt wenigstens von der hohen Verehrung, mit welcher die Johanniskirche betrachtet wurde.

 

Seiten 24-25

 

Unter Karl's Regierung wird Gotha (Gothaha) zuerst in einer Urkunde vom Jahre 779 genannt und berichtet, daß er dem Kloster Hersfeld den Zehnten in dem Bezirke dieses Orts geschenkt habe. Auch kam der Erzbischof Lull von Mainz im Jahre 777 nach Ohrdruf und weihte eine Kirche, entweder die von Bonifacius gegründete und erweiterte Michaeliskirche oder die Kirche des neuen St. Petersstiftes, ein. Eine Urkunde vom 19. April 788 nennt zuerst den Ort Tüngeda, welchen unter anderen Dörfern Graf Manto und sein Bruder Megingoz dem Kloster Fulda zu ihrem Seelenheil schenken. Erfurt kommt im Jahre 805 als Handelsplatz der Sachsen mit den östlichen slavischen Völkern vor. Daß die Kirchen und Geistlichen in Thüringen sich sehr vermehrt hatten und die kirchliche Einrichtung fester geworden war, geht aus einem Hirtenbriefe Lull's hervor, den er nach Thüringen schickte.

 

Zweiter Zeitraum. Von Ludwig mit dem Barte bis zu Heinrich dem Erlauchten, 1036—1248.

 

Seiten 46-47

 

Für Gotha und die Umgegend wurde Bonifacius besonders wichtig. Er gab nicht nur Veranlassung zur Gründung mehrerer Kirchen, sondern stiftete auch die Klöster zu Ohrdruf, Hersfeld und Fulda, welche für unser Land von besonderer Bedeutung wurden. Da in der Nähe noch keine geistlichen Stiftungen waren, so flossen nach dem Glauben der damaligen Zeit beiden viele Schenkungen zu. Die Abtei Hersfeld erlangte schon durch die Freigebigkeit Karl's des Großen und seitdem von vielen Privatpersonen, auch durch Kauf eine Menge Einkünfte, Güter, Zehnten, Patronate, Vogteien und Besitzungen in den gothaischen Ortschaften Ohrdruf, Wechmar, Mechterstädt, Sonneborn, Erfa (Friedrichswerth), Remstädt, Gotha, Schwabhausen, Leina, Wölfis, Sülzenbrück, Siebleben, Holzhausen, Bittstädt, Haarhausen, Pferdingsleben, Friemar, Molsdorf und anderen Orten. Sie hatte später einen besonderen Lehnhof und ertheilte den Landgrafen von Thüringen und vielen Adeligen beträchtliche Lehen, und noch jetzt, nach dem die Abtei im westfälischen Frieden säcularisirt worden ist, erinnern Abgaben, die unter dem Namen Hersfelder Zinsen von einzelnen Orten zu geben waren, an die frühere Zeit. Uebrigens lagen die Güter und Besitzungen der Abtei meist in dem südlichen Theile des Herzogthums Gotha. Im Ganzen hatte sie in Thüringen 1050 Hufen und 795 Bauernhöfe mit Ländereien und Leibeigenen (mansi). Die Zahl der Klosterbrüder war 120.

 

Hermann I, vierter Landgraf von Thüringen, 1190—1217.

 

Seiten 95-96

 

Landgraf Hermann benutzte die Zeit der Doppelwahl, um je nach seinem Interesse bald die Partei des Einen, bald die des Anderen zu ergreifen und dadurch an Macht und Ansehen zu gewinnen. Es konnte nicht fehlen, daß er darum mancherlei Kämpfe zu bestehen hatte, welche Thüringen nicht geringen Nachtheil brachten. Alsbald nach seiner Ankunft aus dem Oriente erklärte sich Landgraf Hermann für Otto IV., von welchem er seine Länder und dazu Nordhausen und Saalfeld als Lehen bekam. Da die beiden letzten Orte sich nicht fügen wollten, so eroberte er sie mit Gewalt. Saalfeld ließ er in Brand stecken und die Einwohner gefangen wegführen. Otto IV. konnte aber seine dem Landgrafen gegebenen Versprechungen nicht erfüllen, und so wendete sich der letztere nach einer zu Fulda stattgefundenen Unterredung mit Philipp an diesen (im August 1199). Philipp gewährte ihm nicht allein viele Güter und Freiheiten, sondern gab ihm auch die Städte Mühlhausen, Nordhausen, Saalfeld, Schloß Ranis und einen Strich Landes am Orlaflusse zu Lehen. Auf Antrieb des Papstes Innocenz III. machte der Erzbischof Conrad zu Mainz dem Landgrafen Hermann Vorstellungen wegen seiner Untreue gegen König Otto, und in der That ergriff er im Jahre 1200 wieder Otto's Partei, erst heimlich, dann öffentlich. Er verband sich mit dem Könige von Böhmen gegen König Philipp. Dafür mußte aber das Thüringer Land hart büßen. Philipp, tief erbittert über solche Treulosigkeit, fiel im Jahr 1203 in des Landgrafen Länder ein und verwüstete sie weit und breit. Um die grausamen Feinde los zu werden, rief Landgraf Hermann seinen Bundesgenossen, den König von Böhmen, zu Hülfe; aber dessen Heerhaufen hausten noch schlimmer, als die Feinde. Mehr als sechzehn Klöster (unter ihnen auch Ohrdruf) und 350 Kirchen wurden zerstört.

 

Dritter Zeitraum. Von Heinrich dem Erlauchten bis zur Theilung der sächsischen Länder, 1248—1485.

 

Seiten 124-125

 

An der Spitze der Landgrafschaft Thüringen hatte bis dahin ein Reichsfürst mit allen Vorrechten eines Fürsten gestanden, Landgraf (Comes universalis, Comes provincialis , Comes patriae, Comes regionarius) genannt. Er residirte auf der Wartburg oder auf der Neuenburg. Sein Land war untheilbar und erblich geworden. An seinem Hofe gab es vier Erbämter, nämlich das des Hofmarschalls von Ebersberg oder Eckardsberge, das des Truchsessen von Schlotheim, das des Schenken von Vargula (Varila) und das des Kämmerers von Fahner (Vanre). Der Landgraf war erster Anführer im Kriege und oberster Richter im Lande, erhob die Gefälle und Steuern, legte Zölle auf und hatte das Recht, Münzen zu schlagen. Das letztere stand aber auch einzelnen Städten zu, wie z. B. Mühlhausen, Erfurt, Arnstadt, Weißensee, Gotha und anderen. Nach uralter Sitte wurde alljährlich dreimal zu Mittelhausen ein allgemeines Landgericht unter freiem Himmel abgehalten, bei welchem der Landgraf als Vorsitzender, mit einem weißen Stabe in der Hand, das Recht sprach. Zwölf adelige Beisitzer bildeten nach altem deutschen Brauche dieses Landgerichts. Demselben waren vier Ding- oder Gerichtsstühle untergeordnet, an deren Spitze je ein landgräflicher Voigt stand. Diese Dingstühle befanden sich zu Gotha über die Grafschaft Gleichen und den Synodalbezirk Ohrdruf, zu Thomasbrück über die Grafschaft Kirchberg und den Synodalbezirk Jechaburg, zu Weißensee über die Grafschaft Weichlingen und den Synodalbezirk Bebra und zu Buttelstedt über die Grafschaft Kefernburg und den Synodalbezirk Erfurt.

Ungeachtet dieser Einrichtungen waren doch die Aussprüche der Gerichtshöfe sehr oft machtlos, weil das Recht des Stärkeren entschied. Schon die Gerichtshöfe geboten nicht selten in zweifelhaften Fällen den Zweikampf und die Gottesgerichte (Ordalien) als Beweismittel. Gar bald aber arteten diese in das Faustrecht aus und gaben den Rittern Gelegenheit, nicht bloß ihre Tapferkeit zu zeigen, sondern auch ein förmliches Raubgewerbe daraus zu machen. Von ihren Burgen aus überfielen sie friedliche Wanderer, wohl auch reiche Klöster und Abteien, und beraubten sie ihrer Habe. Auch die strengsten Gesetze gegen das Faustrecht waren nicht vermögend, dieser Unsitte Einhalt zu thun. Zwar wurden schon damals, wie wir gesehen haben, einzelne solcher Raubnester zerstört, wie die Schlösser Ettersburg und Vieselbach bei Weimar, aber statt ihrer entstanden viele andere, welche besonders in Thüringen allen Rechten trotzten und das Land unsicher machten. Zur Beruhigung und Rettung seiner Seele glaubte ein Ritter genug gethan zu haben, wenn er eine Wallfahrt nach einem geheiligten Orte, wo möglich nach Palästina, unternahm oder auch Schenkungen an Kirchen und Klöster machte oder, wenn er alt und schwach geworden war, selber Mönch wurde, um als solcher durch Frömmigkeit und strengen Lebenswandel seine früheren Sünden abzubüßen. Zu ihrer eigenen Uebung stellten die Ritter Kampfspiele bei besonders festlichen Gelegenheiten an; das waren die sogenannten Turniere, welche indeß einen so großen Aufwand verursachten, daß sie nur von sehr reichen Rittern angestellt werden konnten. Nach und nach arteten aber auch diese Festlichkeiten aus und wurden nicht selten dazu benutzt, Feinde aus dem Wege zu räumen. Mancher Ritter fand auf dem Turnierplane den Tod. Auch eiferten Fürsten und Päpste deshalb gegen solche Spiele, obwohl vergeblich. In jener Zeit schwangen sich verschiedene Geschlechter zu hohem Ansehen und Macht empor. Die vornehmsten nach dem Landgrafen waren die zwölf Grafen, welche ohne Zweifel die Beisitzer im allgemeinen Landgerichte zu Mittelhausen bildeten und nicht selten in Fehde mit ihrem Oberherrn, dem Landgrafen, und mit Städten und Dörfern geriethen. Es waren folgende:

1. die Grafen von Kefernburg (ausgestorben 1385) zu Arnstadt, von welchen Sizzo oder Sighart der Stifter und Schirmvoigt des Klosters Georgenthal war;

2. die Grafen von Gleichen (ausgestorben 1631), die alten Vögte der Stadt Erfurt, erst zu Tonna, später zu Gleichen angesessen. Einer von ihnen, Ludwig oder Ernst, ist durch seine Doppelehe bekannt; eine Gräfin Helinburgis von Gleichen stiftete 1130 auf den Trümmern des zerstörten Schlosses Volkenroda ein Kloster Cistercienser Ordens, und ein Erwin von Gleichen war Voigt des Klosters zu Ohrdruf (1170);

3. die Grafen von Mühlberg bei Gleichen (ausgestorben 1240), der letzte hieß Meinhard;

4. die Grafen von Beichlingen, welche in der Mitte des 16ten Jahrhunderts ausstarben und in der goldenen Aue begütert waren;

5. die Grafen und Burggrafen von Kirchberg, welche sich in zwei Linien Heilten, deren eine in der Hainlaite bei Sondershausen bis nach Sachsenburg hin angesessen war, aber im Jahre 1320 ausstarb; die andere Linie hatte ihren Hauptsitz auf den drei Schlössern Kirchberg, Windberg und Greifenberg auf dem Hausberge bei Jena; der letzte dieser Burggrafen starb 1799 kinderlos;

6. die Grafen von Hohnstein am Harze (ausgest. 1593);

7. die Grafen von Mansfeld, von denen die protestantische Linie 1710, die katholische 1780 erlosch;

8. die Grafen von Orlamünde-Weimar, welche heftige Kämpfe mit den Landgrafen führten und 1372 ausstarben;

9. die Grafen von Rothenburg in der güldenen Aue (ausgestorben 1378); ihre Güter fielen an die Grafen von Weichlingen;

10. die Grafen von Buch bei Wiche; Heinrich war Klostervoigt von Memleben, Christian Erzbischof von Mainz;

11. die Grafen von Stolberg am Harze, deren Geschlecht in mehreren Linien noch blüht;

12. die Grafen von Schwarzburg, von den Grafen von Kefernburg abstammend, noch jetzt in zwei Linien blühend. Graf Heinrich erstickte 1184 in der Kloake zu Erfurt (s. oben S. 91), sein Bruder Günther war Schirmvoigt des Klosters Georgenthal (gestorben 1197).

 

Seiten 193-194

 

Mittlerweile hatte Apel von Vitzthum mit Wilhelm's Genehmigung ein Heer von 9000 Böhmen angeworben, lauter räuberisches Gesindel, welches nur auf Beutemachen bedacht war und sengte und brennte, ohne zu fragen, ob es in Freundes- oder Feindesland war. Noch mehr gereizt wurde Friedrich, als Wilhelm (28. Oct. 1447) seinem Günstling Apel von Vitzthum das Frankenland (Coburg, Königsberg, Hildburghausen, Neustadt an der Heide, Heldburg, Sonneberg u. a. O.) gegen 42,000 Gulden und die Vitzthumischen Besitzungen Roßla, Sulza und Reinstedt wiedertauflich überließ. Selbst Kaiser Friedrich IV. versagte dem Handel die Bestätigung. Friedrich der Sanftmüthige war durch denselben in seinen Rechten beeinträchtigt und zog aus seinem Lager bei Pforta mit 18,000 Mann nach Wickerstedt, verheerte an den Ufern der Ilm Meldingen, Magdala, Dobritsch und Cottendorf, belagerte aber Ilm vergeblich. Dann fiel er in das Gebiet der Grafen Adolf und Sigismund von Gleichen ein und plünderte Wechmar, Ingersleben, Schwabhausen, Ohrdruf, Günthersleben und die Busso von Vitzthumischen Dörfer Apfelstädt, Holzhausen und Haarhausen; die Schlösser zu Tonna und Döllstädt wurden aber ohne Erfolg belagert.

 

Fünfter Zeitraum. Gotha als selbstständiges Herzogthum, 1640 – 1825.

 

Seite 312

 

Die Landstände wahrten die Rechte des Volkes; sie bestanden aus dem Grafenstande (Grafen von Hohenlohe und Fürsten von Schwarzburg), der Ritterschaft und den schriftsässigen Städten (Gotha, Waltershausen und Ohrdruf). Sie beriethen gemeinschaftlich mit der Staatsbehörde die Landesangelegenheiten und wurden vom Herzog einberufen. Die Versammlung der landständischen Abgeordneten bildete den Landtag, und ihre Hauptwirksamkeit bestand in dem Bewilligungs - oder Verweigerungsrechte. Nach und nach gewannen die Landstände größeren Einfluß und wurden auch bei anderen Dingen, welche das Wohl des Landes betrafen, zu Rathe gezogen, namentlich bei der Abfassung von Gesetzen, bei Abstellung von Mißbräuchen und Gebrechen, bei Münzangelegenheiten und Reichs- und Kreissachen. Im sechzehnten Jahrhunderte bildeten sich die ständischen Ausschüsse, welche die Vorarbeiten für die allgemeinen Landtage besorgten und über die Verwilligung und Vertheilung der aufgelegten Steuern beriethen.

 

Sechster Zeitraum. Gothas Fürsten seit dem Aussterben des gothaischen Hauses. 1825—*.

 

Ernst I., Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 1826 — 1844.

 

Seiten 469-470

 

Hierauf folgte eine Organisation des Forstwesens und Herstellung von Forstämtern mit genauen Instructionen (1. Mai 1829), dann eine neue geographische Abtheilung der gothaischen Aemter (2. Januar 1830). Das ehemalige Amt Reinhardsbrunn wurde ganz aufgehoben und die dahin gehörigen Ortschaften den Aemtern Tenneberg, Georgenthal und Gotha zugewiesen. Die Gerichte zu Elgersburg, Liebenstein, Gräfenroda, Herrenmühle und Luisenthal wurden in ein neu zu bildendes Amt vereinigt. So entstanden die Amtsbezirke:

I.Gotha mit den Ortschaften Aspach, Boilstädt, Brüheim, Bufleben, Cobstädt, Eberstädt, Friedrichswerth, Friemar, Gamstädt, Goldbach, Grabsleben, Groß-Rettbach, Hausen, Hochheim, Metebach und Frankenroda, Molschleben, Remstädt, Seebergen, Siebleben, Sundhausen, Teutleben, Trügleben, Tüttleben, Uelleben und Warza.

II. Tenneberg mit den Ortschaften Waltershausen, Ibenhain, Cumbach, Ernstroda, Friedrichroda, Fröttstädt, Groß- und Klein-Tabarz, Kabarz, Klein-Schmalkalden, Langenhain, Leina, Nonnenberg, Reinhardsbrunn, Rödichen, Ruhla, Schnepfenthal, Wahlwinkel und Winterstein.

III. Ichtershausen mit den Amtsdörfern Alt-Dietendorf, Apfelstädt, Bittstädt, Bischleben, Crawinkel, Eischleben, Gossel, Haarhausen, Holzhausen, Ingersleben, Kornhochheim, Molsdorf, Rehestädt, Sülzenbrück, Thörey, Wachsenburg und Wölfis.

IV. Georgenthal mit Altenbergen, Catterfeld, Dietharz, Engelsbach, Finsterbergen, Gräfenhain, Herrenhof, Hohenkirchen, Nauendorf, Schönau v. d. Walde, Tambach und Wipperode.

V. Tonna mit Aschara, Ballstädt, Bienstädt, Burgtonna, Döllstätt, Eckardtsleben, Eschenbergen, Gräfentonna, Hallungen, Illeben, Töttelstädt und Wiegleben.

VI. Liebenstein mit Arlesberg, Dörrberg, Elgersburg, Frankenhain, Friedrichsanfang, Gera, Gräfenroda, Lütsche, Luisenthal, Manebach, Neuroda, Rippersroda, Schwarzwald, Stutzhaus und Traßdorf.

VII. Zella mit Gehlberg, Mehlis und Oberhof.

VIII. Volkenroda mit Hohenbergen, Kleinkeula, Körner, Menterode und Obermehler.

IX. Canzleibezirk Ohrdruf mit Emleben, der Collerstädter Mühle, Petriroda, Pferdingsleben, Schwabhausen, Wechmar, Werningshausen und Wannigsroda.

 

Seite 475

 

Die bisherige Verwaltung des gemeinen Wesens in der Residenzstadt Gotha wurde nach preußischem Muster abgeändert (16. Januar 1832); bald darauf ordnete der Herzog auch die der Städte Zella, Waltershausen (22., Nov. 1833), Friedrichroda (Febr. 1834) und Ohrdruf (15. Juni 1834). Zur Förderung einer möglichst zweckmäßigen Verwaltung des Gemeindewesens erschien am 30. Mai 1834 eine ausführliche Verordnung.

 

Ernst II., Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 1844-*.

 

Seiten 504-505

 

Aufgehoben wurde ohne Entschädigung der Berechtigten die Lehnsherrlichkeit über sämmtliche im Herzogthume gelegene Lehngüter, auf welche bisher das Lehnsmandat vom Jahre 1800 Anwendung gefunden hatte, zugleich auch alle Frohndienste und Frohndienstgelder (20. Oct. 1848); die Patrimonialgerichtsbarkeit der Städte Gotha, Ohrdruf und Waltershausen, sowie der Rittergüter zu Neu-Dietendorf, Laucha, Wölfis und Frankenroda. Ein Gesetz wegen Einführung einer Einkommensteuer, sowie wegen Aufhebung der Gewerbsteuer und anderer gewerblichen Abgaben folgte am 7. Juni 1849, ein Gesetz wegen Einführung einer Einkommen- und Classensteuer am 31. August 1850, welches aber am 1. Februar 1854 wieder aufgehoben und durch ein anderes ersetzt wurde. Diese Steuern erregten große Unzufriedenheit, weil sie viel Gehässiges haben, in Familiengeheimnisse eindringen, zu Lügen und Unterschleifen verlocken und ihre Durchführung große Schwierigkeiten hat und doch keine Sicherheit für die Staatseinnahmen herbeiführt. Ein Jagdgesetz erschien den 17. August 1849, ein Gesetz über die Untersuchung und Bestrafung der Forstvergehen am 19. Juni 1852. Die provisorischen Statuten wegen der Verfassungen der Innungen in den Städten Gotha, Ohrdruf und Waltershausen und im Amtsbezirke Ichtershausen vom 24. Sept. 1849 behielten dauernde Gültigkeit nach einem Gesetze vom 18. Sept. 1851. Die Statuten behandelten den Zweck der Innungen, die Eintheilung derselben in neun Classen, das Obermeisteramt, die Friedensgerichte, die Versammlungen der Deputaten sämmtlicher Innungen in Angelegenheiten derselben und den Gewerberath oder den beständigen Ausschuß von neun Mitgliedern, dem die obere Geschäftsleitung des Innungswesens zu kommt.

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© Thomas Lehmann

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